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Schutz für Bauherren: Presseinformation

Schwarzgeld beim Hausbau oder Hauskauf - gefährliches Spiel!

"Brauchen Sie eine Rechnung?" So lautet die oft gestellte Frage an den Hausbauer oder -käufer. Und mancher gerät ins Schwanken: Wenn er hier ein bisschen spart, dann kann er sich dort vielleicht doch noch das heiß ersehnte Extra leisten. Einige werden schwach – sie verzichten auf die Rechnung und damit auf jegliche Sicherheit.

Der Verband Privater Bauherren, VPB, seit 27 Jahren Verbraucherschutzorganisation für den privaten Hausbauer und Immobilienkäufer, warnt eindringlich vor Schwarzgeldgeschäften. "Bauherren und Immobilienkäufer machen sich steuerrechtlich strafbar, wenn sie sich auf Schwarzgeldgeschäfte einlassen", mahnt VPB-Geschäftsführerin Corinna Merzyn. "Außerdem bedeutet der Verzicht auf die Rechnung auch die Aufgabe aller Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Gewährleistung." Denn wie kann der Bauherr die vereinbarten Leistungen nachweisen, wenn er dazu weder einen schriftlichen Auftrag noch eine Rechnung besitzt?

Auf eine weniger bekannte Gefahr weist Ulrich Schiffler hin. Der Architekt und Bausachverständige leitet seit zehn Jahren das VPB-Regionalbüro in Bremen: "Wer bei einem Kaufvertrag für ein Haus oder Grundstück schummelt und nur einen Teil des Preises in den Vertrag schreibt und das übrige Geld nebenher bar und ohne Quittung übergibt, der riskiert, dass der gesamte Vertrag platzt. Er hat dann kaum noch Chancen, das "schwarze" Geld jemals wiederzusehen!" Das Gleiche gilt, wenn bei Althäusern Einbaumöbel oder Gartenanlangen mit verkauft, aber nicht in den Vertrag aufgenommen und unter der Hand bezahlt werden. "Die höchstrichterliche Rechtssprechung", so Ulrich Schiffler, "ist unmissverständlich: Wer einen gültigen Vertrag will, muss alle Vereinbarungen beurkunden lassen. Das Geschäft wird sonst nichtig." Kritisch wird es für den Bauherren auch, wenn er für spätere Finanzierungen, Beleihungen oder Versicherungen den Wert der Immobilie nachweisen muss. Dazu braucht er Rechnungen und Belege. Fehlen sie, kann er den wahren Wert seiner Immobilie nicht belegen.

Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.


Pressekontakt:

Postina Public Relations PPR
Linnéweg 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon 06257-507990
Fax 06257-507994


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